Heilpraktiker / Heilpraktiker - Ausbildung
Heilpraktiker haben nach Ablegung einer
entsptrechenden Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz von 1939, die staatliche Erlaubnis, die Heilkunde auszuüben. Sie müssen nicht eine ärztliche Approbation besitzen. Es ist ein freier
Beruf und der Heilpraktiker übt diesen eigenverantwortlich aus. Die Anerkennung ist in Deutschland im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz anders geregelt. Hier sind die speziellen Ländergesetze
zu beachten.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker kann man in speziellen Ausbildungsstätten
machen. In unserem Webkatalog erhalten Sie Hinweise, wo sich solche Ausbildungsstätten befinden.
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