Girokonto kostenlos
Anzeigen
Kostenloses Girokonto
Das Girokonto ist hier zulande rechtlich im § 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit das Konto zu kündigen.
Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden.
Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einem der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird. Die Gebühren für ein Girokonto varieren von Bank zu Bank. Finden Sie hier Möglichkeiten und Anbieter die ein kostenloses (keine Kontoführungsgebühren) Girokonto anbieten.
 Eintrag in der Kategorie " Girokonto kostenlos" anmelden.
Links in der Kategorie Girokonto kostenlos: 11
Home | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | FAQ & Hilfe | Impressum | Blog
Copyright © 2005 - 2012
|