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Gebäudeversicherung - Vergleich

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Gebäudeversicherung - Vergleich

Die Gebäudeversicherung ist dann interessant wenn man ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzt. Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Sturm und Feuer können im Versicherungsschutz enthalten sein. Zusätzlich versichert werden müssen zum Beispiel Klingelanlagen, Heizungsanlagen und Elementarschäden. Das Hauptgebäude sowie die Nebengebäuden mit Garagen können in der Versicherung mit eingeschlossen werden. Wer sein Haus oder seine Wohnung durch einen Bankkredit finanziert hat, sollte in jedem Falle eine Versicherung für das Gebäude abgeschlossen haben. In der Regel verlangen viele Banken eine Gebäudeversicherung als Sicherheit. Die Beiträge der Versicherung hängen in der Regel vom Neuwertfaktor ab.

Sollte der Versicherungsnehmer Wertentwicklungen am Haus oder der Wohnung vornehmen, werden diese dem Beitrag angepasst, dadurch wird eine Unterversicherung vermieden. Des Weiteren sollte jeder Versicherungsnehmer und Haus- Wohnungseigentümer eine jährliche Prüfung der Gebäude vornehmen lassen. Bei der Versicherungsprämie sind zum Beispiel die Hausbedachung, die Gebäudenutzung, Ort des Gebäudes und die Ausstattung ausschlaggebend. Eine höhere Prämie wird festgelegt, wenn sich das Gebäude in einem Elementarschaden reichen Standort befindet.

Eine Versicherungspflicht besteht seit dem Jahre 1994 nicht mehr, jedoch sollte jeder der viel Geld und Zeit in dem Eigentum gesteckt hat, diese auch ausreichend versichern. Zumal man das Eigentum als eine Art Altersvorsorge sehen kann, ist eine Gebäudeversicherung sehr sinnvoll. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Risiko. Um den richtigen Tarif auswählen zu können, sollte eine Begehung in dem zu versicherten Gebäude statt finden. Zu empfehlen ist hier ein unabhängiger und kompetenter Versicherungsberater. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Hauptgebäuden, Nebengebäuden, Garagen, sowie Fenster, Türen, Tapeten, Heizungen und Einbaugegenstände im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Kosten für einen eventuellen Abbruch der Gebäude, Aufräumarbeiten, und Kosten die durch Mietausfall führen sollten von der Versicherung im Schadensfall übernommen werden. Wenn eine anderweitige Unterbringung in Folge der Unbewohntheit notwendig ist, sollte ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Jeder der eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat sollte beachten, dass Gegenstände die nicht zum Gebäude gehören, auch nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.






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