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Lebensversicherung

Die Lebensversicherung dient zur Abdeckung wirtschaftlicher Risiken, die auf Grund unkalkulierbarer Geschehnisse eintreten können. Im Einzelnen wird eine Lebensversicherung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherungsnehmers, zur Vorsorge für das Alter in Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder zur Versorgung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit verwendet. Im Erlebensfall kann der Versicherungsnehmer zwischen einer Kapitalauszahlung in einer Summe und einer lebenslangen Rente wählen.

Hinsichtlich der Geldanlage oder Vorsorge wählt man üblicherweise die Kapital Lebensversicherung. Bei dieser Form wird zwischen dem Versicherungsnehmer (Antragsteller) und der Versicherungsgesellschaft vereinbart, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers oder nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Überschussbeteiligung.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet bestimmte monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge an die Versicherungsgesellschaft zu leisten. Es ist auch möglich einen Einmalbetrag zu leisten. Die Grundverzinsung beträgt garantierte 2,75 %, wobei durch die Überschussbeteiligung wesentlich höhere Erträge zustande kommen, die dem Versicherungsnehmer in Form von einer erhöhten Versicherungssumme, verzinslicher Kapitalansammlung, Ausschüttung oder Verkürzung der Laufzeit zu Gute kommen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufwert, der sich mit steigenden Versicherungsjahren erhöht. Die Risikolebensversicherung dient allein dazu, das Todesfallrisiko für einen bestimmten Zeitraum abzudecken und wird bei Tod der versicherten Person fällig. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, so wird keine Leistung gezahlt.






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