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Titel: Pendlerpauschale Rechner & Entfernungspauschale - Steuererklärung
Beschreibung: Als Pendlerpauschale bezeichnet der Volksmund die Entfernungspauschale, die als Werbungskosten bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden kann.

Details: Seit 2007 sind ab dem 21. Kilometer 30 Cent als Werbungskosten für die einfache Fahrt absetzbar. Dabei ist nur eine Strecke zu berücksichtigen. Es spielt keine Rolle ob der Arbeitnehmer mit dem KFZ oder der Bahn oder aber auch mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt. Entscheidend ist der kürzeste Weg, auch wenn dort gelegentlich Staus oder Verkehrsbehinderungen sind. Auf Pendlerrechner.de kann die Entfernungspauschale ausgerechnet werden.
Webseite: http://www.pendlerrechner.de 
Suchwörter: pendlerpauschale, entfernungspauschale.
Kategorie: Steuertipps  Steuertipps
Linktyp: Standard
Hinzugefügt: 23.01.2008
Autor: Enrico Wnendt
Nr.: 18415
   
Screenshot: http://www.pendlerrechner.de
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Suchbegriffe:  pendlerpauschale, entfernungspauschale, Finanzen & Wirtschaft, Steuern, Steuertipps


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