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Titel: Steuerberatung & Steuerausgleich, Buchhaltung - Krebs & Dori
Beschreibung: Krebs & Dori ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Steuer und Finnaz. Wir kümmern uns gerne um Ihre Buchhaltung, Lohnverrechnung und Bilanz. Wenn Sie Arbeitnehmener sind beraten wir SIe gerne bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.

Details: Das ist für unsere Klienten selbstverständlich - für Sie auch? Rasche Bilanzerstellung, sodass Sie möglichst aktuell über alle relevanten Zahlen verfügen, um diese als Ausgangspunkt für unternehmerische Entscheidungen nehmen zu können. Die garantierte Berücksichtigung aller gesetzlich zugelassenen Steuersparmöglichkeiten. Das jährliche Planungsgespräch vor dem Jahresende, um noch rechtzeitig etwaige Investitionsentscheidungen für das laufende Jahr zu treffen. Die Berechnung von Kennzahlen, die für Ihre Unternehmensführung relevant sind. Die Zustellvollmacht, damit sich das Finanzamt bei Fragen an uns wenden muss und nicht Sie behelligt. Die Buchhaltung ist ein wichtiger Bestandteil jedes Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihnen die Arbeiten dabei abnehmen. Den Abschluss jeder Buchhaltung bildet die Bilanz. Sie ist ein in Zahlen gegossenes Abbild Ihres Unternehmens und gibt damit die finanzielle und wirtschaftliche Lage sowie die Vermögenslage wieder. Damit Sie Ihre Lohnverrechnung korrekt abwickeln können, nehmen wir Ihnen auch hier die Arbeiten ab, und erledigen für Sie die Ermittlung der Lohnansprüche, die Lohnabrechnung, die Ermittlung der Lohnabgaben, das Führen der Lohnkonten, Lohn- und Gehaltsnachweise, das Meldungswesen (Kommunikation mit der Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde) und die Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das gesamte Einkommen im Kalenderjahr neu berechnet; dabei wird die in den einzelnen Monaten abgezogene Lohnsteuer angerechnet. Wenn Sie also nicht während des ganzen Kalenderjahres lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, kann es durch diese Jahresberechnung zu einer Gutschrift kommen – vor allem dann, wenn Sie noch Werbungskosten (Pendlerpauschale oder Kilometergeld, Fachliteratur, Gewerkschaftsbeitrag u. ä.) und Sonderausgaben geltend machen können. Welche Ausgaben Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen können und welche Gutschrift Sie daraus erwarten können – dabei beraten wir Sie gerne.
Webseite: http://www.dori.at 
Suchwörter: Steuerberatung, Bilanz, Buchhaltung, Lohnsteuer, Steuerausgleich, Finanz.
Kategorie: Finanzberatung  Finanzberatung
Linktyp: Standard
Hinzugefügt: 17.12.2008
Autor: Sonja Wenisch
Nr.: 22129
   
Screenshot: http://www.dori.at
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Suchbegriffe:  Steuerberatung, Bilanz, Buchhaltung, Lohnsteuer, Steuerausgleich, Finanz, Finanzen & Wirtschaft, Beratungen ua., Finanzberatung


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