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Pflegeversicherung

Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung trägt einen Kostenanteil dann, wenn eine pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bei dem jeweiligen Versicherungsnehmer nachgewiesen worden ist. Die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf die häusliche und stationäre Pflege des Versicherungsnehmers. Neben der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und Rentenversicherung, ist sie die sogenannte fünfte Säule der Sozialversicherung. Getragen wird die Versicherung von den Pflegekassen, sie werden bei den Krankenkassen gegründet. Menschen die von Anfang an gesetzlich Krankenversichert sind, sind automatisch in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Wer nicht gesetzlich Krankenversichert ist, kann in eine freiwillige Versicherung aufgenommen werden. Wer Leistungen von dieser Versicherung erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Dies ist bei einem Erstantrag der Fall und bei einer anderen Einstufung der Pflegestufe.

Ist der Antrag gestellt wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, MDK, oder vom Sozialmedizinischem Dienst, SMD, ein Gutachten erstellt. Der MDK und SMD wird von den gesetzlichen Pflegekassen beauftragt. Das Gutachten soll den Grad der Pflegebedürftigkeit und den dazu gehörigen Pflegeaufwand ermitteln. Dieser Hausbesuch wird im Vorfeld angemeldet. Bei einem privaten Versicherten wird die Medicproof GmbH beauftragt, diese genauso handelt wie der MDK.

Bei der Pflegeversicherung wird in drei Pflegestufen unterteilt. Dementsprechend gelten für die pflegebedürftigen Personen unterschiedliche Leistungsansprüche.

- Bei der Pflegestufe I, ist eine erhebliche Pflegebedürftigkeit notwendig dessen Hilfe mindestens 90 Minuten am Tag in Anspruch nimmt.

- Bei Pflegestufe II, liegt eine schwere Pflegebedürftigkeit vor, die tägliche Pflegebedürftigkeit beträgt mindestens 180 Minuten

- Bei Pflegestufe III, ist eine schwerste Pflegebedürftigkeit vorhanden und die tägliche Hilfeleistung beträgt mindestens 300 Minuten Sollte die pflegerische Bedürftigkeit die Pflegestufe III übersteigen, werden die Pflegekassen einen sogenannten Härtefall daraus urteilen. Es werden weitere Leistungen im Rahmen einer Pflegesachleistung und vollstationären Pflege erteilt.

Die Leistungen die eine Pflegeversicherung übernimmt sind an den Leistungsgrundsätzen gebunden. Das heißt dass eine Rehabilitation vor einer Pflegeleistung steht und die ambulante Pflege vor der teilstationären und vollstationären Pflegeleistung steht.

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