Heilpraktiker
Heilpraktiker haben nach Ablegung einer
entsptrechenden Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz von 1939, die staatliche Erlaubnis, die
Heilkunde auszuüben. Sie müssen nicht eine ärztliche Approbation besitzen. Es ist ein freier
Beruf und der Heilpraktiker übt diesen eigenverantwortlich aus. Die Anerkennung ist in Deutschland
im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz anders geregelt.
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| Heilpraktikerin in Berlin Mitte Behandlung von chronischen und akuten Erkrankungen wie Krebs, Immunschwäche, Depressionen, Bandscheibenvorfall (Ischias), Skoliose, Erschöpfung, MS, Rheuma, Allergien. Therapien: Craniosacrale, Orthobionomie, Mycotherapie, Chakrenarbeit, Aromatherapie.. http://www.naturheilpraxis-kreuzer-kunisch.de/
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