Inkasso
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Inkasso
Inkasso bedeutet Forderungseinzug und wird von vielen Gläubigern mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen betrieben. Inkassobüros helfen Gläubigern, von säumigen Schuldnern ihr Geld zu erhalten. Diese gewerbliche Tätigkeit setzt eine Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder des Amtsgerichts voraus, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Durch eine Vollmacht des Auftraggebers oder Abtretung der Forderung ist das Inkassobüro berechtigt, die Forderung einzuziehen.
In der Praxis gehören zum Inkasso je nach Lage des individuellen Falles Mahnung, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung
.
Ein Mahnbescheid wird im sogenannten Mahnverfahren mit einem offiziellen Vordruck beim zuständigen Gericht beantragt. Dieses prüft nur die formelle Richtigkeit und erteilt nach Erfüllen der Voraussetzungen einen Mahnbescheid. Erhebt der Schuldner dagegen nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist Widerspruch, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser Titel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Im Mahnverfahren können ohne Beweiserhebung, ausführliche Klageschrift und mündliche Gerichtsverhandlung Geldforderungen in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen sich gerichtliche Klageerhebung eher eignet oder nicht umgangen werden kann. In diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
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