Riester - Rente Versicherung
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Riester - Rente Versicherung
Die Förderung der Riester Rente Versicherung erfolgt aus staatlichen Zulagen.
Seit dem 1.Januar 2002 kann man diese zusätzliche Altersvorsorge abschließen, dessen Name durch den damals amtierenden Bundesminister Walter Riester zurück zu führen ist, und eine zusätzliche Vorsorge zu der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Bevor eine Riester Rente Versicherung abgeschlossen werden kann, wird zunächst geprüft ob man zu den zulagenberechtigten Personen gehört.
Alle Arbeiter, Angestellte, Kindererziehende, Arbeitslosengeld Empfänger, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende usw., die über die gesetzliche Rentenkasse pflichtversichert sind, gehören zu den zulagenberechtigten Personen. Zudem können auch Beamte einen Riestervertrag abschließen.
Beim Abschluss der Versicherung muss zusätzlich ein zertifizierter Sparvertrag mit einem passenden Anbieter abgeschlossen werden.
Die staatliche Zulage muss man separat beantragen.
Aus der Grundzulage und der Kinderzulage, setzt sich die Altersvorsorgezulage zusammen, für dessen Erhalt man mindestens 3% aus dem Vorjahres Bruttoeinkommen in den Sparvertrag eingezahlt haben muss.
Beim Eintritt in das Rentenalter, muss der auszubezahlende Betrag mindestens dem entsprechen, was der Versicherungsnehmer an Beiträgen eingezahlt hat.
Beim Abschluss einer Riester Renten Versicherung muss sich zwischen der klassischen, der Fondsgebundenen und einem Banksparplan entschieden werden.
Des Weiteren sollte man folgende Einschränkungen der Versicherung wissen:
- Eine spätere Auszahlung erfolgt nur als Leibrente
- Die Rentenzahlungen und anfänglichen Teilauszahlung ist voll steuerpflichtig
- Bei schädlicher Verwendung müssen die Zulagen sowie Steuervergünstigungen zurück gezahlt werden, auch beim späteren Auswandern
- Das gleiche beim versterben vor Rentenbeginn
- Kann nicht beliehen werden.
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