Zahnärzte Deutschland
Zahnärzte in Deutschland
Die Definition des Berufes Zahnarzt wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vereinheitlicht. Ausbildung, Prüfungsbestimmungen und sonstige Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin in Deutschland sind in der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 festgelegt. Die zahnärztliche Ausbildung beinhaltet danach einen vorklinischen und einen klinischen Teil sowie drei stattliche Prüfungen, die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester und sechs Monate.
Nach dem Staatsexamen kann die Approbation als Zahnarzt
beantragt werden. Sehr viele Zahnmediziner promovieren anschließend zum Dr. med. dent..
Aufgaben eines Zahnmediziners sind Prophylaxe, Diagnose und Therapie von Zahn- Mund- und Kiefernerkrankungen. Auch Kiefernorthopäden, Oralchirurgen sowie Mund- Kiefern- und Gesichtschirurgen sind Zahnärzte, die allerdings eine spezielle Zusatzausbildung absolvieren müssen.
In Deutschland sind die meisten Zahnärzte Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen und damit verpflichtet, gesetzlich Versicherte nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln und mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung kann dem Patienten eine Privatrechnung stellen.
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